Erdbohrung

14.08.07 09:04

Laut Bauamt müssen wir das Drainagewasser (fällt in 3,50 Metern Tiefe an) im Grundstück versickern lassen.
Nachdem wir beim Kanal-Ausgraben bereits in einer Tiefe von 2,70 Metern auf stehendes Wasser gestoßen sind, haben wir zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit zwei Bohrungen im hinteren Grundstücksteil durchgeführt.